Artikelsuche
- Matratzen und Zubehör
- Spannbettlaken
- Bettlaken-Hotelbettwäsche (1)
- Bettwäsche
- Wasserbettauflage - Schonbezug (9)
- Wasserbetten
- Wasserbettzubehör
- Steppbetten und Bettdecken (3)
- Kissen und Kissenbezüge (13)
- Sonderangeote (9)
- Umzugs-Service (1)
- Whirlpool Wasserpflege (1)
- Geschenkgutscheine
- Artikel bis 25,- €
- Artikel von 25,- bis 50,- € (21)
- Artikel von 50,- bis 100,- € (9)
Sie sind hier: / Wasserbettzubehör / Konditionierer
Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch:
Artikel 14 / 14
Artikeldetails
Firstfiller Conditioner-Kombination zur Erstbefüllung
Art.Nr.: 131012
Empfohlen bei neuen Wasserkernen und bei Umstellung oder Umzug
Keine Bewertungen
Sofort lieferbar.
Firstfiller Conditioner-Kombination zur Erstbefüllung
| Beschreibung: |
| Firstfiller Conditioner-Kombination zur Erstbefüllung Empfohlen bei neuen Wasserkernen und bei Umstellung oder Umzug |
| Funktion des Konditionierers: |
|
| Anwendung |
| Beim Firstfiller handelt es sich um eine Conditionierer-Kombination zur Erstbefüllung von Wasserbetten. Firstfiller wurde speziell zur Behandlung von neuen Wasserkernen entwickelt. Optimal geeignet ist Firstfiller ebenfalls bei Neubefüllung von Wasserbetten wegen Umzug oder Umstellung. Weiterhin findet Firstfiller Anwendung bei regional durch Mikroorganismen belastete Wasserqualitäten. Mit den Wirkstoffen von Firstfiller erfolgt eine breitenwirksame Behandlung gegen Mikroorganismen. (bitte die Anwendungshinweise beachten) |
| Lieferumfang: |
| Grösse der Liefereinheit: 500 ml (ausreichend für ca. 350 Liter Wasser. Bei Doppelbettgrössen bitte 2 Flaschen verwenden) Preis per 100ml: 3,06 Euro |
| Lieferzeit: |
Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
Es liegen keine Kommentare zu diesem Artikel vor.
Aktueller Artikel
Firstfiller Conditioner-Kombination zur Erstbefüllung
Art.Nr.: 131012
Empfohlen bei neuen Wasserkernen und bei Umstellung oder Umzug
Artikel 14 / 14
